Mietvertrag

Mietvertrag für den Stocherkahn der Freien Fachschaft Wirtschaftswissenschaften Tübingen 

Mietbedingungen: 

(1)  Der Mietpreis des Stocherkahns beträgt für Studenten 7€ und für Nichtstudenten          10€ pro Stunde (für Sonderkonditionen ab 3 Stunden siehe Preisliste im Internet). 

(2)  Eine gewerbliche Nutzung des Kahns ist untersagt. Verstöße werdengeahndet. 

(3)  Etwaige behördliche Bußgelder für ordnungswidriges Handeln bei der Kahnnutzung werden in voller Höhe weitergegeben. 

(4)  Der Mietpreis ist im Voraus zu bezahlen. 

(5)  Vor jeder Fahrt ist das Zubehör des Kahns auf Vollständigkeit zu überprüfen.

Fehlende Teile bzw. Schäden müssen bis spätestens 2 Stunden nach der Fahrt gemeldet werden.Der Mieter wird bei Nicht-Meldung für fehlende/kaputte Teile haftbar gemacht; gleiches gilt auch bei unsachgemäßer Sicherung nach Ende der Fahrt. Der Kahn ist mit folgendem Zubehör ausgerüstet: 

 

  • 2 Stocherstangen 

 

  • 2 Schlösser 
  • 1 Anker samt Seil
  • 1 Drahtseil
  • 1 Schwamm
  • 2 Schöpfwerkzeuge
  • 1 Auffädelstange für Bretter
  • 24 Bretter (8 Sitzbretter und 16 Lehnenbretter).

 

 

(6) DerKahn muss entweder abgeschlossen werden oder dem Nachmieter 

gegen Vorlage seines Schlüssels oder Vertrags übergeben werden. 

(7)  Bei Bruch der Stocherstange bzw. anderen Schäden haftet der Mieter (siehe Preisliste Reparaturen im Internet) 

(8)  Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr! 

(9)  Der Schlüssel ist gleich nach Fahrtende (sofern es keine anderweitige Absprache gibt) in den Briefkasten der Freien Fachschaft Wirtschaftswissenschaften in der Nauklerstraße 47 abzugeben.

(10)  Ich erkläre mich mit den Regeln der Homepage https://ffw-tuebingen.de einverstanden.

 

Haftungs- und Sicherheitsvereinbarung:

Die Haftung des Verleihers und der für ihn Handelnden wird unter allen 

rechtlichen Gesichtspunkten ausgeschlossen, mit Ausnahme vorsätzlichen Handelns.

Der Entleiher verpflichtet sich: 

 

  • Eine Prüfung des Kahns vor Beginn der Fahrt vorzunehmen und dabei die Verkehrssicherheit des Kahns eigenverantwortlich zu prüfen. 
  • Sich eigenverantwortlich über Einschränkung der Befahrbarkeit des Neckars zu informieren(z.B. wegen Witterung, Hochwasser, Staustufen, Naturschutzgebieten,…) und diese Einschränkungen zu beachten. 
  • Sich eigenverantwortlich über die einzuhaltenden Regeln zu informieren und diese zu beachten. 
  • Den Kahn nur durch erfahrene und körperlich dazu fähige Personen fahren zu lassen.
  • Der Entleiher bestätigt, dass die vom Verleiher erteilten Hinweise keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit erheben. Dabei handelt es sich lediglich um unverbindliche Erfahrungswerte. 
  • Nach der Fahrt, den Kahn mit mindestens 3m Spiel am Liegeplatz Hermann-Kurz-Straße 15 (wie behördlich gefordert) angeschlossen werden. (Sehr wichtig!! Sonst kann der Kahn durch Strömung beschädigt oder losgerissen werden, oder gar Schäden verursachen!!)